Internationale Menschenrechte

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Menschen dürfen nicht nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand diskriminiert werden.

Dazu schützen und respektieren wir die Rechte der Menschen weltweit im Rahmen des Völkerrechts:

  • Förderung demokratischer Werte und Schutz der Menschenrechte;
  • Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen im Bereich des Menschenrechtsschutzes;
  • Studium und Anwendung internationaler Erfahrungen;
  • Initiativen zum Schutz der Menschenrechte in Ländern mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu ergreifen;
  • Durchführung von Schulungen für junge Menschenrechtsverteidiger in Ländern, in denen Menschenrechte verletzt werden;
  • Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit;
  • Kampf gegen Folter und Misshandlungen;
  • Schutz der Frauenrechte;
  • Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Rehabilitation und Schutz weiblicher Gewaltopfer;
  • Kampf gegen die frühe Heirat;
  • Kampf gegen sexuelle Diskriminierung.